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Schutz- und Hygieneplan im UFA Palast Düsseldorf

Die Gesundheit unserer Gäste und der Mitarbeiter/innen hat absoluten Vorrang. Maßgebend für die Hygienevorschriften können Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos die Öffnung sind die neuen Bestimmungen der Corona-Maßnahmen in NRW. Unter Einhaltung sowie weitere Kultureinrichtungen ab dem 30. Mai 2020 wieder öffnen.

 

Allgemein

Der Aufenthalt im Kino ist nur alleine, mit einer weiteren Person oder gemeinsam mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Maskenpflicht

Im gesamten Gebäude und somit auch beim Ein- und Auslass in den Kinosaal und bei Toilettenbesuchen während der Vorstellungen besteht Maskenpflicht. Auf den Sitzplätzen im Kino gilt keine Maskenpflicht, es muss aber sichergestellt werden, dass der Mindestabstand zwischen erlaubten Personengruppen eingehalten wird.

Abstandsregelungen

Im gesamten Gebäude und somit auch beim Ein- und Auslass in den Kinosaal und bei Toilettenbesuchen während der Vorstellungen, muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, eingehalten werden, sofern keine Trennvorrichtungen vorhanden ist.

Abstandsregelungen im Saal

Im Saal müssen um den Besucher 2 Sitzplätze freigehalten werden. Durch feste Sitzplatzzuweisung und ein intelligente Kassensystem (Abstands-Algorithmus) wird die Maßnahmen gesteuert. Durch die Abstandsregelung ist nur eine geringe Auslastung möglich. Wir empfehlen den Vorverkauf  über unser Online-Ticketsystem. Beim Auslass nach Ende der Vorstellung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Hygiene

Für Hygiene sorgen wir durch ausreichend Flüssigseife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel im Eingangsbereich.

Besondere Hygiene gilt auf Flächen, die viele benutzen (u.a. Klinken, Türgriffe, Armaturen, Handläufe, Sanitäreinrichtungen). Zur Minimierung des Kontakts empfehlen wir die Nutzung des Online-Ticketverkaufs und dem kontaktlosen Zahlens.

Kontaktnachverfolgung

Zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen haben wir ein Formular erstellt und bitten, Sie dieses zu dem Besuch ausgefüllt mitzubringen. Ohne ausgefülltes Formular dürfen wir leider keinen Eintritt gewähren.

 

Formular zur Kontaktnachverfolgung

 

Vielen Dank für Euer Verständnis

 

Die Regelungen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dem Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie den Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

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